DIE SAMMELKLAGE WAR ERFOLGREICH!
JETZT LEBENSVERSICHERUNGS VERTRAG RÜCKABWICKELN
Das „ewige Rücktrittsrecht“ gilt laut der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) EU-weit. Diese Regelung betrifft Lebensversicherungen in allen Mitgliedstaaten der EU, sofern die Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsrechte informiert wurden. Der EuGH hat klargestellt, dass selbst bereits gekündigte oder abgelaufene Verträge rückabgewickelt werden können, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Dies gibt Versicherten in der gesamten EU die Möglichkeit, ihre geleisteten Beiträge inklusive Zinsen zurückzufordern, was in den meisten Fällen deutlich vorteilhafter ist als eine Kündigung, bei der nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird.
Die bisherige Rechtslage bleibt unverändert und bietet Versicherten weiterhin die Chance, von unrentablen Lebensversicherungen zu profitieren. Auch in Österreich ist diese Entscheidung bindend und wird von Gerichten angewendet, was den Versicherten eine starke rechtliche Position verschafft.
Unterlagen prüfen
Deine Anfrage wird kostenlos und unverbindlich von spezialisierten Anwälten geprüft. Sollte ein Anspruch möglicherweise bestehen, wirst du weiter von Rechtsexperten und Juristen unserer kooperierenden Partnerkanzleien betreut. Die Einreichung der Vertragsunterlagen ist für dich kostenfrei.
Recht einfordern
Nach erfolgreicher Prüfung durch spezialisierte Anwälte beauftragst du uns mit der Prozesskostenfinanzierung. Du wirst schnellstmöglich darüber informiert, ob dein Fall als „Musterklage“ oder „Sammelklage“ angenommen wird. Nach Annahme werden unsere Anwälte aktiv und setzen dein Recht beim Versicherer durch. In Ausnahmefällen kann es auch zu einer Ablehnung kommen, über die wir dich selbstverständlich informieren.
Geld zurückerhalten
Sobald die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, setzen wir deine Ansprüche durch, und du erhältst dein zu viel bezahltes Geld zurück. Im Erfolgsfall erhalten wir das vereinbarte Erfolgshonorar, das sich prozentual am tatsächlich erstrittenen Betrag orientiert und je nach Art der Klage variieren kann. Selbstverständlich wirst du vorher darüber informiert.
Jetzt Lebensversicherung rückabwickeln!
Welche Verträge können rückabgewickelt werden?
Beim Spätrücktritt Lebensversicherung haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Lebensversicherung rückabwickeln zu lassen.
Dies betrifft:
Vertragszeitraum: Lebensversicherungen, die zwischen 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2015 abgeschlossen wurden, sind für den Spätrücktritt relevant.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Verträge, bei denen die Versicherer die Kunden nicht korrekt oder nicht vollständig über ihr Widerrufsrecht informiert haben, bieten eine Grundlage für die Rückabwicklung.
Gekündigte oder beendete Verträge: Auch bereits gekündigte oder abgelaufene Lebensversicherungen können rückabgewickelt werden, sofern die Widerrufsbelehrung unzureichend war.
EU-weite Gültigkeit: Der Spätrücktritt gilt EU-weit aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das betrifft auch Versicherungsnehmer in Österreich, die von dieser Regelung Gebrauch machen können.
Durch die Rückabwicklung der Lebensversicherung können die Versicherten ihre eingezahlten Prämien zurückfordern, oft mit Zinsen, was deutlich vorteilhafter ist als eine einfache Kündigung des Vertrags.
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Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema findest du bei der folgenden externen Quelle:
OGH URTEILErfolgreiche Auszahlung
Viele Kunden, die vom Spätrücktritt bei Lebensversicherungen Gebrauch gemacht haben, konnten bereits erfolgreich mehrere tausend Euro zurückholen. In zahlreichen Fällen wurden Verträge rückabgewickelt, da die Versicherer fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgestellt hatten. Dies ermöglichte den Versicherten, ihre eingezahlten Prämien zurückzufordern, oft sogar inklusive Zinsen, was für viele eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellte.
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