GEGEN DIE HAUSHALTSABGABE
Bisher waren Haushalte in Österreich, die keine Radio- oder TV-Geräte besaßen, von der Rundfunkgebühr befreit. Dies ändert sich nun mit einem neuen Gesetzespaket, das die Finanzierung des Österreichischen Rundfunks (ORF) auf eine neue Basis stellt. Die Neuregelung sieht vor, dass alle Haushalte, unabhängig von der Ausstattung mit Empfangsgeräten, auf Basis ihres Hauptwohnsitzes zur Zahlung einer Haushaltsabgabe verpflichtet sind. Bestehende Befreiungen für bestimmte Gruppen wie Sozialhilfeempfänger oder Studierende bleiben jedoch erhalten.
Die Reform erweitert nicht nur die Finanzierungsgrundlage des ORF, sondern ermöglicht ihm auch mehr Aktivitäten im digitalen Bereich. Im Gegenzug dazu werden Einschränkungen wie die Reduktion von Textnachrichten auf der ORF-Website und strengere Werbebeschränkungen eingeführt.
Viele Experten sehen in der Erhebung einer universellen Haushaltsabgabe rechtliche Bedenken und argumentieren, dass diese Form der Finanzierung als veraltet und möglicherweise rechtswidrig betrachtet werden kann. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Haushaltsabgabe für unzulässig erklären, könnten Betroffene Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren haben.
Die Herausforderung besteht oft darin, sich gegen eine mächtige Organisation wie den ORF rechtlich zur Wehr zu setzen. Hier setzen wir, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Anwaltskanzleien und Prozesskostenfinanzierern, an. Wir übernehmen die Organisation und Koordination Ihrer rechtlichen Vertretung, wobei die Auswahl der spezifischen Partner je nach Fall variiert.
In vorbereitenden Schritten erfassen und kategorisieren wir die eingereichten Fälle und leiten eine erste rechtliche Prüfung ein. Übernehmen wir die Prozessfinanzierung Ihres Falles, so decken unsere Partner das gesamte Prozessrisiko ab – dies umfasst Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie die Kosten für eventuelle Gutachter.
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Verpflichtung zur Führung von Prozessen übernehmen und keine Garantien für den Ausgang eines Prozesses geben können. Die Verantwortung für die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen, die eine Verjährung unterbrechen, liegt beim Mandanten.
Mit unserem Netzwerk an Fachexperten und der finanziellen Unterstützung durch Prozesskostenfinanzierer können Sie Ihre Ansprüche sicher und kompetent durchsetzen.
Unterlagen prüfen
Deine Anfrage wird kostenlos und unverbindlich von spezialisierten Anwälten geprüft. Sollte ein Anspruch möglicherweise bestehen, wirst du weiter von Rechtsexperten und Juristen unserer kooperierenden Partnerkanzleien betreut. Die Einreichung der Vertragsunterlagen ist für dich kostenfrei.
Recht einfordern
Nach erfolgreicher Prüfung durch spezialisierte Anwälte beauftragst du uns mit der Prozesskostenfinanzierung. Du wirst schnellstmöglich darüber informiert, ob dein Fall als „Musterklage“ oder „Sammelklage“ angenommen wird. Nach Annahme werden unsere Anwälte aktiv und setzen dein Recht beim Versicherer durch. In Ausnahmefällen kann es auch zu einer Ablehnung kommen, über die wir dich selbstverständlich informieren.
Geld zurückerhalten
Sobald die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, setzen wir deine Ansprüche durch, und du erhältst dein zu viel bezahltes Geld zurück. Im Erfolgsfall erhalten wir das vereinbarte Erfolgshonorar, das sich prozentual am tatsächlich erstrittenen Betrag orientiert und je nach Art der Klage variieren kann. Selbstverständlich wirst du vorher darüber informiert.
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Rechtliche Basis
Rechtliche Grundlagen zur Rückforderung unzulässig eingehobener ORF-Haushaltsabgaben
Im Juni 2022 entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass es gegen die Verfassung verstößt, dass Nutzergruppen die ORF Programme ausschließlich im Internet sehen oder hören kein Programmentgelt entrichten müssen. Der VfGH hat es als Ungleichbehandlung gewertet, dass Seher, die kein klassisches Empfangsgerät haben, sondern ORF Programme ausschließlich streamen, keine GIS Gebühr zahlen müssen.
Der Verfassungsgerichtshof qualifizierte die Sicherstellung der Finanzierung als einen wesentlichen Aspekt zur Absicherung der Unabhängigkeit des öffentlich – rechtlichen Rundfunks.
Der Gesetzgeber hatte bis Ende 2023 Zeit für eine verfassungskonforme Neuregelung.
Künftig sollen alle Haushalte, einzig anknüpfend an den Hauptwohnsitz und völlig unabhängig davon, ob sie das ORF Angebot konsumieren oder nicht, zahlungspflichtig werden, wobei die bestehenden Befreiungen (z.B. Sozialhilfeempfänger, Pflegegeldbezieher, Studierende, etc.) aufrecht bleiben. Auch Lehrlinge werden vom ORF-Beitrag befreit.
Zuständig für die Einhebung des Beitrages wird die ORF-Beitrags Service GmbH sein, die aus der GIS hervorgeht.
Die Höhe des ORF-Beitrages wird für die Jahre 2024 bis 2026 mit monatlich EUR 15,30 festgelegt (bisher EUR 18,59). Hinzu können noch Landesabgaben (Höhe variiert je nach Bundesland) kommen.
Basierend auf EU Vorgaben (K(2009) 8113 Beihilfeverfahren E 2/2008), ist der Beihilfenbetrag auf jenes Ausmaß zu begrenzen, das zur Finanzierung der beauftragten Tätigkeit erforderlich ist („Verbot der Überkompensation“).
Durch diese „Zwangsgebühr“ werden Fragen nach der Verletzung des Gleichheitssatzes, des Rechtes auf Eigentum u.ä. aufgeworfen.
Überhaupt scheint der gesetzliche Auftrag nicht ausreichend klar und bestimmt definiert. Nachprüfbare Ziel- und Sparvorgaben, insbesondere konkrete Strukturmaßnahmen z.B. die operativen Personal- und Sachkosten betreffend, im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern fehlen völlig.
Die künftige Festlegung der ORF-Gebühr durch ein Organ des ORF (ORF Stiftungsrat) kommt de facto einem Bestandschutz gleich, der nicht einmal für Gebietskörperschaften besteht und erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Kostenstruktur nicht gerechtfertigt.
Ob bei der ORF-Haushaltsabgabe tatsächlich von einer unzulässigen „Zwangsgebühr“ auszugehen ist, ist vom VfGH auf Basis einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen.
Stellt der VfGH fest, dass die ORF-Haushaltsgebühr unzulässig ist, haben Kunden Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht eigehobenen Gebühr.
Je nach Sachlage kann eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung gerade für Haushalte, die kein ORF Angebot nutzen möchten attraktiv sein.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig
Felfernig Rechtsanwalt GmbH
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