ORF - GIS GEBÜHREN
Rückerstattung der Umsatzsteuer auf das Programmentgelt
Füllen Sie das Formular zur GIS-Sammelklage aus und schließen Sie sich bereits tausenden Gleichgesinnten an!
Wir sammeln alle Informationen zusammen und führen in Ihrem Interesse eine Sammelklage zur Rückerstattung der GIS-Gebühren (Nähere Infos dazu weiter unten).
Wir informieren Sie sobald die Sammelklage gewonnen wurde. Auch im Falle einer negativen Entscheidung informieren wir Sie.
Die näheren Details zum Fall
Nach Ansicht des EuGH muss zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen und die rechtliche Verpflichtung freiwillig eingegangen werden.
Knüpft hingegen die Entrichtung der Rundfunkgebühr nur an den Besitz eines Rundfunkgerätes an, ist das nicht ausreichend, um als steuerbare Dienstleistung im Sinne von Art. 2 Nr.1 der Sechsten Richtlinie zu gelten.
Die Gebühren für öffentliche Rundfunkdienstleistungen sind in Tschechien und Österreich vergleichbar aufgebaut.
Der ORF bzw. die GIS als auftretendes Inkassounternehmen, verrechnen ein Programmentgelt, dass zusätzlich mit 10% Umsatzsteuer belastet wird.
Auch wenn seitens des Finanzministeriums auf eine angeblich wirksame Sonderregelung im EU-Beitrittsvertrag verwiesen wird, wonach Österreich weiterhin nicht gewerbliche Tätigkeiten der öffentlichen Rundfunkanstalten versteuern könne, sind wir der Auffassung, dass diese Frage im Interesse unserer Kunden einer raschen Klärung durch den EuGH bedarf.
Im Erfolgsfall erhalten Kunden -sofern es sich um private und nicht um Unternehmer handelt- bis zu 5 Jahre rückwirkend die bereits geleisteten 10% Umsatzssteuer rückvergütet.
Erfahrungsgemäß kann es sich um bis zu € 100,00 Rückvergütung handeln.
Andere Prozessfinanzierer verlangen bis zu 27% Erfolgsbeteiligung, während die LVA24 diese Leistung bei Anmeldung bis zum 31.12.2019 kostenfrei zur Verfügung stellt.
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